LKW Durchfahrt im Hinterstädtel und mehr Geschwindigkeitsanzeigen
In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderats 2014 am 18.12 wurden von der Grünen-Fraktion zwei Anträge zum Thema Verkehr im Altort/Hinterstädtel gestellt. Beide Anträge wurden im Gemeinderat zur Kenntnis genommen, an das Ordnungsamt zur Stellungnahme weiter gereicht und in den Verkehrsausschuß verwiesen.
Antrag zur Ergänzung der LKW-Verbotsbeschilderung
Aufstellung des Kennzeichen Zeichen 253 (LKW Verbot) mit den Zusätzen Z1024-17 (Kraftfahrzeuge nicht schneller als 25 km/h) und Z 1020-30 (Anlieger frei)
- Maximilianstraße Ecke Schillerstraße/Zeppelinstraße Richtung Kindergarten/Hort/Hinterstädtel
- Bahnhofstraße Ecke Schillerstraße Richtung Hinterstädtel
Begründung: Das bestehende LKW Durchfahrtsverbot der Maximilianstraße und Ludwigstraße ist durch die Enge wohlbegründet. Trotzdem wird die Strecke täglich von einer Vielzahl von LKWs befahren. Die Anzahl geht weit über das Aufkommen der Ludwigstraße und Maximilianstraße hinaus. Es gibt aus dem Ort kommend für LKW keinerlei Beschilderung, die die Durchfahrung der gesperrten Strecke verbietet. Heute ist die Beschilderung unvollständig und führt zu Missverständnissen.
Die bestehende Beschilderung stammt noch aus der Zeit vor der Realisierung der Ortsrandstraße, als die Ludwigstraße die einzige Ausfallstraße Richtung Wörth war.
Und hier am 26.2.2015 die Antwort des Ordnungsamts:
Die Ortsdurchfahrt Jockgrim L 540 ist seit 1991 zur Vermeidung von Lärm- und Geruchsbelästigung durch den Schwerlastverkehr sowie wegen der Enge der Ludwigstraße für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, gesperrt. Anlieger, Kraftfahrzeuge und Züge die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen sind frei. Die Beschilderung ist grossräumig bei den Zufahrten L 540 / K10 (Wilhelmsruhe) und Rheinzabern L 540 Außerdorf / Rappengasse sowie nach der Einmündungzur IGS / An den Tongruben aufgestellt. Mit Freigabe der Ortsrandstraße K 10wurde die Beschilderung am Kreisverkehrsplatz L 549 / K 10 abgebaut. In Abstimmung mit der Polizei, dem Landesbetrieb Mobilität sowie der Verbandsgemeinde Jockgrim hat die Kreisverwaltung Germersheim auf eine Aufstellung der Verbotsbeschilderung im Zuge der K 10 / Hatzenbühler Straßeverzichtet. Erfahrungsgemäß wird kein LKW Richtung Wörth unterwegs sein und die Strecke durch den Ort wählen, ohne Anlieger in Jockgrim zu sein.Die im Antrag genannten Fahrzeuge sind vermutlich Anlieger in Jockgrim. Anlieger sind alle Verkehrsteilnehmer die ein „Anliegen“ in Jockgrim haben. Das Anliegen ist nicht definiert auf die z.B. Ludwigstraße. Solche Einzelverbote, auf Straßen oder Straßenzüge, sind in der StVO nicht zulässig. In Abstimmung mit der Polizei und dem LBM wird die Aufstellung weiterer innerörtlicher Beschilderung als nicht notwendig angesehen. Damit verbunden ist auch ein Verdrängen des Schwerlastverkehrs in die Schillerstraße. Des Weiteren wird die Überwachung des Anliegerverkehrs von der Polizei als kaum möglich angegeben. Die Polizei kann nur im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung hier tätig werden.
Bisher hatten wir das Verkehrsschild tatsächlich anders verstanden. Ein Grund mehr sich für eine konsequente neue Verkehrsführung einzusetzen. Die Ludwigstraße und die untere Maximilianstaße ist nicht geeignet LKW-Verkehr aufzunehmen. Wozu wurde mit erheblichem Aufwand die Ortsrandstraße, insbesondere der Teil I, gebaut? Wie heisst doch das Motto der Verbandsgemeinde Jockgrim: „Hier lässt es sich gut leben“ — Machen wir was draus!
Antrag zur Aufstellung weiterer Geschwindigkeitsmesstafeln
Aufstellen weiterer Viasis Geschwindigkeitsmesstafeln in der Ludwigstraße und Maximilianstraße
- Maximilianstraße Richtung Hinterstädtel vor der Engstelle Kinderhort/Bäckerei Weigel
- Hinterstädtel im Bereich Zehnthaus Richtung Wörth
Begründung: Das Geschwindigkeitsniveau an den Stellen ist deutlich zu hoch. Die bestehende Messtafel am Lina-Sommer-Platz zeigt klar eine positive Wirkung, mit den Messtafeln werden die Autofahrer sichtlich an ihre Rücksichtspflicht erinnert. Eine solche Wirkung wäre auch an den benannten Stellen zu wünschen.
Nach Verweis in die Ausschüsse kam der Antrag am 15.10.2015 zur Abstimmung in den Gemeinderat mit dem Ergebniss:
Der Verkehrs- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 09.09.2015
empfohlen, dass das Geschwindigkeitsmessgerät VIASIS in der
Römerbadstraße sowie in der Ludwigstraße Fahrtrichtung Wörth aufgestellt
werden soll.
Seitdem steht tatsächlich das Geschwindigkeitsmessgerät am Nepomuk neu mit Messrichtung in Richtung Wörth. Leider aber so versteckt, dass die Messtafel erst in letzter Sekunde vom Autofahrer gesehen wird. So kann man eine von uns geschätzte Maßnahme ins Gegenteil verkehren! Was die Römerbadstraße mit dem Antrag zur Maximiliansstraße und Ludwigstraße zu tun hat ist ein Geheimnis der Verbandsgemeindeverwaltung.