Haus20

Der Erhalt des denkmalgeschützten Hauses Ludwigstraße 20 war über viele Jahre Thema im jockgrimer Gemeinderat bzw dem Bauausschuss der Ortsgemeinde.

Schrittweise wurde das Häuschen für den Abriss reif gemacht. Wie kann es sein. Der Gemeinderat hat dabei eigentlich immer für dessen Erhalt gestimmt. Ein Punkt ist sicher: Bis zum Frühjahr 2017 wurden alle Beratungen im Gemeinderat zu diesem Thema „nichtöffentlich“ gehalten. So wurde das Etikett „denkmalgeschützt“ in der Öffentlichkeit beruhigend angenommen und katastrophale Entwicklungen wie die „Umnutzung“ nicht hinterfragt.

2011-2014

Stand der Bauvorhaben im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Zum Löwen“ zum Ende der Legislaturperiode des OG-Jockgrim 2014, Ortsbürgermeister Jörg Scherer

  • Der initiale Bauantrag der RI-BA GmbH vom 16.04. bzw 16.8. 2012 sieht den Umbau des ehemaligen Hoteltrakts in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 11 Wohneinheiten vor. Die Genehmigung erfolgt mit 6 ausgewiesenen Parkplätzen in nichtöffentlicher Sitzung. Eigentlich ist damit die Stellplatzfrage für den vorliegenden Bau abgeschlossen. Explizit wird der Abriss des denkmalgeschützten Haus20 zur Schaffung von 3 Parkplätzen abgelehnt.
  • In erneuter Vorlage macht dann der Investor am 16.08.2012/30.08.2012 einen Vorschlag, der wieder im Gemeinderat nichtöffentlich behandelt wird.
    1. die ehemalige Gaststätte Haus24 wird umgenutzt in ein Einfamilienwohnhaus
    2. ehem. Schopf über dem Hoteleingang und Garagen sollen abgerissen werden
    3. Das Fachwerkhaus Ludwigstr. 20 soll zur Schaffung von Pkw-Stellplätzen abgerissen werden.

Aber der GR will die Stellungnahme des Denkmalamtes abwarten. Die Umnutzung als Garagengebäude bedarf neben der bauaufsichtlichen Genehmigung auch einer separaten denkmalrechtlichen Genehmigung seitens der Denkmalbehörden. Die Genehmigung zum Rückbau bzw Abbruch wird nicht erteilt.

  • In den nach folgenden nicht öffentlichen GR Sitzungen im Nov. und Dez. 2012 bis wird der Antrag der Firma RI-BA weiterhin abgelehnt.
  • Am 14.02.2013 erfolgt dann Wiedervorlage des Antrags in nichtöffentlichen Bauausschuss. Aus Sicht der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurde das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig versagt. Die Denkmalbehörde hat sich noch nicht geäußert, ein Beschluss wird nicht gefasst.
  • Am 04.07.2013 Antrag der Firma RI-BA zu Haus 20 auf Umnutzung zu Garagen.

Die Argumentation der Verwaltung: In einer früheren Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim –Untere Denkmalschutzbehörde- vom 30.08.2012 wurde einer Umnutzung des Gebäudes in Garagenstellplätze zugestimmt. Seitens der Verwaltung wird nach heutiger Rücksprache mit der Kreisverwaltung vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Der Gemeinderat erteilt sei gemeindliches Einvernehmen in nichtöffentlicher Sitzung

2014-2018

Stand des Bauvorhaben Haus20 zum Ende der Legislaturperiode des OG-Jockgrim 2018, Ortsbürgermeisterin Sabine Baumann

  • Ab April 2017 ist die Baumaßnahme Haus20 erstmals Gegenstand in der öffentlichen Gemeinderatssitzung
  • Ein Ersatzbau für das denkmalgeschützte Wohnhaus Ludwigstraße 20 (Haus20) ist als Ersatzgebäudes (3 Pkw-Stellplätze im EG und freiberufliche Nutzungseinheit im OG geplant. Planung soll nochmals im Detail mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Bei der Farbgestaltung der Fassadenflächen sind darüber hinaus die Vorgaben der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Jockgrim zu berücksichtigen.
  • Vor dem Abbruch des Denkmals muss der Gemeinderat dem Ersatzgebäude das Gemeindliche Einvernehmen erteilen.

2019-…

Stand des Bauvorhaben Haus20 in der laufenden Legislatur

Am 16. Mai 2019 verliest Ortsbürgermeisterin Baumann eine Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung zum aktuellen Sachstand des Bauvorhabens Haus20.

„Schief gelaufen ist bei diesem Vorhaben von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung nichts. Die von der Kreisverwaltung in die Abrissgenehmigung aufgenommene Sicherheitsleistung als Druckmittel für den Neubau wurde für rechtswidrig erklärt. Folglich gibt es öffentlich-rechtlich kein Druckmittel in Sachen Neubau. Lediglich privatrechtlich könnte u.E. eine Handhabe bestehen, da ein Eigentümer diese 3 Stellplätze als Garagen/überdachte Stellplätze schon seit Jahren gekauft hat und nicht nutzen kann. Zwischenzeitlich wurde hier nach unserer Information von dieser Seite eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet, um den Bau des Garagengebäudes einzuklagen. Die Aussage des Bauträgers können wir nicht nachvollziehen, zumal die Eckdaten schon seit Jahren bekannt sind. Lt. den genehmigten Plänen beträgt das lichte Stellplatzmaß 5,03 m. Somit gibt es hier u.E. keine Probleme, da das Mindestmaß von 2,30 m x 5,00 m trotz der vorgesehenen Treppe eingehalten ist. Die Thematik des Einfahrens/Garagentore ist auch nicht neu. Wir hatten im Verfahren angeregt, mit Rolltoren zu hantieren, was bei der Denkmalbehörde keine Zustimmung fand. Herr Gauly von der Kreisverwaltung steht in Kontakt mit dem Bauherrn, um hier auf den Baubeginn hinzuwirken.“

TabelleRatsbeschluesse2019-21