Stellungnahme des Ordnungsamts zum Antrag der Grünenfraktion LKW-Verbotsbeschilderung

Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung -Ordnungsamt- zur
Ergänzung der Lkw-Verbotsbeschilderung
Die Ortsdurchfahrt Jockgrim L 540 ist seit 1991 zur Vermeidung von Lärm- und
Geruchsbelästigung durch den Schwerlastverkehr sowie wegen der Enge der
Ludwigstraße für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t,
einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Per-
sonenkraftwagen und Kraftomnibusse, gesperrt. Anlieger, Kraftfahrzeuge und
Züge die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen sind frei. Die
Beschilderung ist großräumig bei den Zufahrten L 540 / K10 (Wilhelmsruhe)
und Rheinzabern L 540 Außerdorf / Rappengasse sowie nach der Einmündung
zur IGS / An den Tongruben aufgestellt. Mit Freigabe der Ortsrandstraße K 10
wurde die Beschilderung am Kreisverkehrsplatz L 549 / K 10 abgebaut. In
Abstimmung mit der Polizei, dem Landesbetrieb Mobilität sowie der
Verbandsgemeinde Jockgrim hat die Kreisverwaltung Germersheim auf eine
Aufstellung der Verbotsbeschilderung im Zuge der K 10 / Hatzenbühler Straße
verzichtet. Erfahrungsgemäß wird kein LKW Richtung Wörth unterwegs sein
und die Strecke durch den Ort wählen, ohne Anlieger in Jockgrim zu sein.
Die im Antrag genannten Fahrzeuge sind vermutlich Anlieger in Jockgrim.
Anlieger sind alle Verkehrsteilnehmer die ein „Anliegen“ in Jockgrim haben. Das
Anliegen ist nicht definiert auf die z.B. Ludwigstraße. Solche Einzelverbote, auf
Straßen oder Straßenzüge, sind in der StVO nicht zulässig.
In Abstimmung mit der Polizei und dem LBM wird die Aufstellung weiterer
innerörtlicher Beschilderung als nicht notwendig angesehen. Damit verbunden
ist auch ein Verdrängen des Schwerlastverkehrs in die Schillerstraße. Des
Weiteren wird die Überwachung des Anliegerverkehrs von der Polizei als kaum
möglich angegeben. Die Polizei kann nur im Rahmen der allgemeinen
Verkehrsüberwachung hier tätig werden.
Daher wird, wie auch schon in der Vergangenheit, eine innerörtliche Ergänzung
der bestehenden Verbotsbeschilderung für LKW über 3,5 t in Jockgrim vom
Landesbetrieb Mobilität, der Kreisverwaltung, der Polizei und der
Verbandsgemeindeverwaltung abgelehnt.

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