Stellungnahme des Ordnungsamts zum Antrag der Grünenfraktion LKW-Verbotsbeschilderung

Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung -Ordnungsamt- zur
Ergänzung der Lkw-Verbotsbeschilderung
Die Ortsdurchfahrt Jockgrim L 540 ist seit 1991 zur Vermeidung von Lärm- und
Geruchsbelästigung durch den Schwerlastverkehr sowie wegen der Enge der
Ludwigstraße für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t,
einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Per-
sonenkraftwagen und Kraftomnibusse, gesperrt. Anlieger, Kraftfahrzeuge und
Züge die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen sind frei. Die
Beschilderung ist großräumig bei den Zufahrten L 540 / K10 (Wilhelmsruhe)
und Rheinzabern L 540 Außerdorf / Rappengasse sowie nach der Einmündung
zur IGS / An den Tongruben aufgestellt. Mit Freigabe der Ortsrandstraße K 10
wurde die Beschilderung am Kreisverkehrsplatz L 549 / K 10 abgebaut. In
Abstimmung mit der Polizei, dem Landesbetrieb Mobilität sowie der
Verbandsgemeinde Jockgrim hat die Kreisverwaltung Germersheim auf eine
Aufstellung der Verbotsbeschilderung im Zuge der K 10 / Hatzenbühler Straße
verzichtet. Erfahrungsgemäß wird kein LKW Richtung Wörth unterwegs sein
und die Strecke durch den Ort wählen, ohne Anlieger in Jockgrim zu sein.
Die im Antrag genannten Fahrzeuge sind vermutlich Anlieger in Jockgrim.
Anlieger sind alle Verkehrsteilnehmer die ein „Anliegen“ in Jockgrim haben. Das
Anliegen ist nicht definiert auf die z.B. Ludwigstraße. Solche Einzelverbote, auf
Straßen oder Straßenzüge, sind in der StVO nicht zulässig.
In Abstimmung mit der Polizei und dem LBM wird die Aufstellung weiterer
innerörtlicher Beschilderung als nicht notwendig angesehen. Damit verbunden
ist auch ein Verdrängen des Schwerlastverkehrs in die Schillerstraße. Des
Weiteren wird die Überwachung des Anliegerverkehrs von der Polizei als kaum
möglich angegeben. Die Polizei kann nur im Rahmen der allgemeinen
Verkehrsüberwachung hier tätig werden.
Daher wird, wie auch schon in der Vergangenheit, eine innerörtliche Ergänzung
der bestehenden Verbotsbeschilderung für LKW über 3,5 t in Jockgrim vom
Landesbetrieb Mobilität, der Kreisverwaltung, der Polizei und der
Verbandsgemeindeverwaltung abgelehnt.

Resümee 2018 zum Anwohnerantrag September 2016

Hinterstädtelfest 2018

Das schöne Hinterstädtelfest liegt nun schon einige Wochen hinter uns. Wieder haben die alten Mauern und romantische Fachwerke Jockgrimer und Besucher verzaubert– für drei Tage!

Nun ist es zwei Jahre her das wir unser Problem als Anwohner und Fußgänger in der Maximilian-und Ludwigstraße noch einmal geschildert haben, diesmal als Antrag an die Verwaltung. Fußgänger müssen in weiten Teilen die Fahrbahn benutzen, immer wieder rauf und runter vom Gehsteig.

Die Antwort der Verwaltung: „… dass in der Ludwigstraße die Mindestfahrbahnbreite einer Landesstraße schon unterschritten ist und somit keine Verbreiterung der Gehwege möglich ist. Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen ist im Bereich einer Landesstraße nicht möglich…Solange das Land Rheinland-Pfalz an der Ludwigstraße als Landesstraße festhält, sind keine baulichen und verkehrlichen Veränderungen möglich.“

Der Gemeinderat konnte sich auch nicht zu einer vorbehaltlosen Unterstützung der Anwohner durchringen. Das Hauptargument von unserer Bürgermeisterin formuliert: „… Mit der Übernahme als Gemeindestraße würden hohe Kosten auf die Gemeinde zu kommen. Wollen wir das?“ Die Antwort des Rates war natürlich „Nein!“. Damit sollte unser Antrag von der Tagesordnung verschwinden.

Fast gleichzeitig wurde vom Rat die Sanierung der Buchstraße beschlossen, Kosten fast 2 Mio€. Auch wir werden diese Kosten zusammen mit allen Einwohnern Jockgrims mit den „Wiederkehrenden Beiträgen“ schultern– viel Geld. Aber ein solcher Betrag wird für die jeweilige Straße ja auch nur alle 20 bis 40 Jahre fällig. Also eine sinnvolle Regelung. Diese Regelung würde auch für die Ludwigstraße als Gemeindestraße gelten. Abgesehen davon würde im Falle einer Rückstufung eventuell anstehende Sanierungen von dem bisherigen Baulastträger übernommen werden müssen. Es geht also nicht um Kosten sondern um den politischen Willen sich für die Anwohner im Hinterstädtel und Altort einzusetzen. „Ihr habt doch gewusst wo ihr hin zieht!“ und „Früher was es viel schlimmer!“ Die Belange der Fußgänger und Radfahrer werden in der Buchstraße vom Rat ernst genommen, in der Maximilianstraße und Ludwigstraße nicht.

Das es bei mehr Engagement der Gemeinde anders geht zeigt die Entwicklung im Altort Wörth. Dort wird die dortige Ludwigstraße zur Ortsstraße abgestuft um Anwohner und Schulkinder zu schützen. Land und Kreis signalisieren Zustimmung! Die hoch kochende Aufregung in der Presse bezieht sich nur auf den Plan der Stadt Wörth Schleichwege im Berufsverkehr zu unterbinden. Bei politischem Willen geht vieles!

Wann endlich wird die „Wiesenweganbindung“ angepackt!

Für ein schönes Hinterstädtel, nicht nur alle zwei Jahre am Hinterstädtelfest. Eine Vision könnte Wirklichkeit werden: Besucher erkunden nach einer Visite im Zehnthaus und einer Stärkung in der alten Zehnthausstube als Fußgänger den Jockgrimer Altort!

Nun auch Stellungname des Landrats Dr Fritz Brechtel zum Antrag der Ludwigstraßen und Maximilianstraßen Anwohner

In dem Antwort schreiben vom 25.1. 2017 nimmt nun auch der Landrat Dr Fritz Brechtel endlich Stellung zu dem Antrag der Anwohner. Die Zuständigkeit für die Sicherheit der Bürger an der Maximilian- und Ludwigstraße sieht er so:

Zuständig für ihre Anfrage ist in erster Linie die Verbandsgemeinde als zuständige Verkehrsbehörde für den innerörtlichen Verkehr und der LBM als Straßenbaubehörde für das klassifizierte Straßennetz in diesem Fall die L540.

Auch er geht nicht auf den eigentlichen Problempunkt „Fußgänger, Kinder, Gehbehinderte auf der Fahrbahn der Landesstraße“ ein.

Abschließend sagt er: „Solange es sich um eine Landesstraße handelt haben wir als Kreis keine Einflußmöglichkeiten. Die Prüfung einer Abstufung erweist sich derzeit als schwierig, da die L540 von Rülzheim kommend  nach Wörth geht. Hier werden wir weitere Gespräche mit dem Land und der Gemeinde führen, mit dem Ziel eine für die Einwohner und Einwohnerinnen zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

Mit dem Verweis auf die Verbandsgemeide , s. Stellungnahme der VGJ vom 17.Nov 2016, schließt sich der Kreis der Zuständigkeit.

Wir Anwohner bleiben weiter im Regen stehen.

 

Die Neugestaltung der abknickenden Vorfahrt Wilhelmsruhe JA! Aber doch nicht auf Kosten der Radfahrer

Die AG Altort hat die abknickende Vorfahrt an der Wilhelmsruhe L540/K10 gefordert und stets positiv begleitet.  Die neue Verkehrsführung hat sich bewährt und auch ein wenig Verkehrsdruck vom Hinterstädtel genommen. Nun sollte das Provisorium endlich durch einen regulären Verkehrsknoten ersetzt werden.

Wie sich dann in der Bauausschußsitzung  vom 12.01.2017 in TOP 3 herausstellte wurde aber vom LBM eine Planung vorgelegt die den Radverkehr an diesem Knotenpunkt unübersichtlich und gefährlich machen würde. Der Radverkehr (Schulweg Richtung Wörth, radfahrende Berufspendler Richtung Wörth/Karlsruhe, Fernradweg D8) sollte aus Richtung Wörth kommend zunächst die L540 queren (Richtung Wasserwerk/B9) um dann nach der Einmündung der L540 auf die K10 ein zweites mal zu queren um Richtung Hinterstadtel oder Ortsrandstraße weiter zu führen.

Und warum nicht eine einmalige Querungshilfe nur über die K10?

Wie sich in der nachgeschobenen Erläuterung des LBM herausstellte, würde eine solche einfache Radwegführung den Geländebedarf am angrenzenden Wald um wenige m² über eine Bagatellgrenze von 100 m² anheben. Die abknickende Vorfahrt Wilhelmsruhe müsste dann in einem normalen Planfeststellungsverfahren geplant werden und nicht wie beabsichtigt in einem vereinfachten Abstimmungsverfahren. Das würde Zeit kosten und die Zustimmung der Forstbehörde wäre nicht sicher.

Der Gemeinderat hat mit seiner Ablehnung der Planung auf eine vernünftige Planung des Radweges bestanden.

 

Die Planung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2016
mehrheitlich abgelehnt.
Die Ablehnung erfolgte aufgrund der zweifach vorgesehenen Querungen für
Radfahrverkehr. Der Ortsgemeinderat spricht sich für lediglich eine
Querungshilfe im Bereich der K 10 aus.

 

 

Stellungname der Verbandsgemeinde zum Antrag der Ludwigstraßen und Maximilianstraßen Anwohner

Am 17. November kam der Antrag in den Jockgrimer Ortsgemeinderat
nach §16b der Gemeindeordnung als „Anregung/Beschwerde“. (zum Protokoll TOP 3)   Es wurde „Seitens der Verwaltung die Eingabe in inhaltlicher Hinsicht geprüft“.
Zu unserem Hauptpunkt wird gesagt

dass in der Ludwigstraße die Mindestfahrbahnbreite einer Landesstraße schon unterschritten ist und somit keine Verbreiterung der Gehwege möglich ist. Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen ist im Bereich einer Landesstraße nicht möglich

In dem Fazit heißt es

Solange das Land Rheinland-Pfalz an der Ludwigstraße als Landesstraße festhält, sind keine baulichen und verkehrlichen Veränderungen möglich.

 

Der TOP wurde vom Gemeinderat mehrheitlich in den Verkehrs- und Umweltausschuß verwiesen. Ein Tagungstermin für den Ausschuß gibt es noch nicht.

Auf Nachfrage beim Verwaltungsleiter der VG Jockgrim Herrn Thomas Merz
ist dies nicht eine offizielle Antwort der Unteren Verkehrsbehörde auf
unseren Antrag bei Herrn Landrat Brechtel.

Es ist klar, dass wir uns mit einer solchen Antwort nicht zufrieden geben können!

Auf eine Rückfrage beim Landrat Anfang Dezember gab es bisher noch keine Reaktion.

Fußgängersicherheit in der Ludwigstraße und Maximilianstraße in Jockgrim

Die Ludwigstraße und die südliche Maximilianstraße  ist an vielen Stellen sehr eng. Dies geht leider einseitig auf Kosten der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer. Die sog. Schrammborde sind als Gehweg auf weite Strecken nicht nutzbar, weil zu schmal . Die einst den Anwohnern fest zugesagte (!) durchgängige Gehwegbreite von mind. 85cm
wurde nicht realisiert. Fußgänger müssen die Fahrbahn benutzen, immer wieder rauf
und runter vom Gehsteig. Es handelt sich real um eine Verkehrsmischfläche. Noch verschärft wird die Situation für Personen mit Kinderwagen, Senioren mit Rollator oder Gehbehinderte, durch die nicht völlig abgesenkten Randsteine. Die Situation  ist  im Straßenplan graphisch aufbereitet, die Gehwegbreiten sind farblich  besonders gekennzeichnet.

Legende-Gehwegplan

Die Problematik des engen historischen Straßenquerschnitts wurde bei der Teil-
Sanierung vor 10 Jahren durchweg zu Lasten des Fußgängerverkehrs aufgelöst.

Über 80  Anwohner beantragen bei der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde (Antrag)

  • Kennzeichnung der realen Verkehrsmischflächen mit den entsprechenden Verkehrsschildern; Markierung eines Fußgänger- und Radfahrer-Vorrangbereichs in einer Breite von 1,5m auf beiden Seiten der Straße; Absenkung/Beseitigung der Fahrbahnrandsteine im Vorrangbereich;
  • Verlängerung der Beschränkung auf 30 km/h mindestens bis zur Kreuzung Maximilianstraße/Schiller-/Zeppelinstraße (entsprechende Maßnahmen sind im Koalitionsprogramm der Landesregierung enthalten!);
  • deutliches Vorziehen des Ortsschilds und der 30 km/h-Beschränkung am Ortseingang sowie Lösung für die Problematik des dort endenden Radwegs (Beschilderung, Markierung,…);
  • rechtlich verbindliche Sicherstellung, dass in Rheinzabern keine weitere Erschließung eines Neubaugebiets („Lückenschluss“) ohne Umsetzung der Wiesenweganbindung erfolgt.

Bemühungen um Einrichtung eines stationären Blitzers

Seit Jahren klagen wir über zu hohe Fahrgeschwindigkeiten in unserer engen Straße — Warum kann man nicht ein oder vielleicht sogar mehrere stationäre  Blitzanlagen wenigstens an den Engstellen installieren?

In einem Gespräch mit unserem Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas Gebhart Anfang Januar 2016 wurde  die Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich des Torberges für den Fußweg vom Torbergparkplatz ins Hinterstädtel und die Installation von stationären Blitzanlagen angesprochen. Dr. Thomas Gebhart stellte daraufhin eine entsprechende Anfrage bei dem zuständigen Rheinland-Pfalz Minister Herrn Roger Lewentz. Am 15.März erhielten wir eine Antwort des Ministers.

In der Sache Fußgängerüberweg/Zebrastreifen am Torberg verweist der Minister auf die Verbandgemeindeverwaltung als die zuständige Straßenverkehrsbehörde und dass er diese „um eine Prüfung in direkter Zuständigkeit“ gebeten hat. Auf eine Reaktion von Seiten der Verbardsgemeindeverwaltung warten wir als Bürger bisher vergebens.

In der Sache stationäre Geschwindigkeitsmessanlage lies der Minister die „örtliche Verkehrssicherheitslage“ durch das Polizeipräsidium Rheinlandpfalz prüfen, die „Verkehrsunfall- und Verkehrsüberwachungssituation“. Ergebnis ist:

  • Im Zeitraum 2010 bist 2015 gäbe es 19 Verkehrsunfälle mit nur einem leicht verletztem Fußgänger. Bei nur sechs Unfällen wäre „nicht angepasste“ Geschwindigkeit ursächlich.
  • Im Jahr 2015 wären acht Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistolen vorgenommen worden. Bei 623 gemessenen Fahrzeugen wären lediglich 61 zu beanstanden gewesen „.. die jedoch so geringfügig, das es sich lediglich um Verwarnungstatbestände handelte. Die höchste Messgeschwindigkeit belief sich auf 52 km/h.“.

Fazit des Ministers: Die Einrichtung einer stationäre Geschwindigkeitsmessanlage kann er nicht befürworten.

Unser Fazit:

Offensichtlich fallen wir mit unseren Anliegen völlig durch das Raster der Verkehrsaufsicht.
Keine Frage wurde gestellt, wie repräsentativ die gemachten Geschwindigkeitsmessungen sind in einer Situation, in der die Autofahrer unmittelbar auf die Polizisten zu fahren und die heraus gewunken Autos jeden Schnellfahrer unmittelbar alarmieren.  Die einfache Beobachtung der VIASIS Messtafel über einen längeren Zeitraum zeigt da ein realistischeres Bild: Nur wenige Fahrzeuge passieren unter 30 km/h und werden vom Gerät mit einem ? quittiert. Die meisten Fahrzeuge regen das Gerät zum Blinken mit dem Zeichen ? an, häufig heftig blinkend und sich verfärbend also über 50 km/h. Keine Frage die angegebene Geschwindigkeitsstatistik des Ministers gibt kein realistische Situation unseres Verkehrs wieder.
Vor allem stellen wir den Verantwortlichen die richtigen Fragen? Hat eine Verkehrsbehörde wirklich die Verkehrssicherheit der Fußgänger im Blick, die weitgehend die Fahrbahn mit dem fließenden Autoverkehr teilen müssen, darunter Kinder, Rollstuhlfahrer, Behinderte und Mütter mit Kinderwagen?

Altort im Jockgrimer Gemeinderat:

LKW Durchfahrt im Hinterstädtel und mehr Geschwindigkeitsanzeigen

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderats 2014 am 18.12 wurden von der Grünen-Fraktion zwei Anträge zum Thema Verkehr im Altort/Hinterstädtel gestellt.  Beide Anträge wurden im Gemeinderat zur Kenntnis genommen, an das Ordnungsamt zur Stellungnahme weiter gereicht und in den Verkehrsausschuß verwiesen.

Antrag zur Ergänzung der LKW-Verbotsbeschilderung

Aufstellung des Kennzeichen Zeichen 253 (LKW Verbot) mit den Zusätzen Z1024-17 (Kraftfahrzeuge nicht schneller als 25 km/h) und Z 1020-30 (Anlieger frei)

  • Maximilianstraße Ecke Schillerstraße/Zeppelinstraße Richtung Kindergarten/Hort/Hinterstädtel
  • Bahnhofstraße Ecke Schillerstraße Richtung Hinterstädtel

Begründung: Das bestehende LKW Durchfahrtsverbot der Maximilianstraße und Ludwigstraße ist durch die Enge wohlbegründet. Trotzdem wird die Strecke täglich von einer Vielzahl von LKWs befahren. Die Anzahl geht weit über das Aufkommen der Ludwigstraße und Maximilianstraße hinaus. Es gibt aus dem Ort kommend für LKW keinerlei Beschilderung, die die Durchfahrung der gesperrten Strecke verbietet. Heute ist die Beschilderung unvollständig und führt zu Missverständnissen.
Die bestehende Beschilderung stammt noch aus der Zeit vor der Realisierung der Ortsrandstraße, als die Ludwigstraße die einzige Ausfallstraße Richtung Wörth war.

Und hier am 26.2.2015 die Antwort des Ordnungsamts:

 Die Ortsdurchfahrt Jockgrim L 540 ist seit 1991 zur Vermeidung von Lärm- und Geruchsbelästigung durch den Schwerlastverkehr sowie wegen der Enge der Ludwigstraße für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, gesperrt. Anlieger, Kraftfahrzeuge und Züge die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen sind frei. Die Beschilderung ist grossräumig bei den Zufahrten L 540 / K10 (Wilhelmsruhe) und Rheinzabern L 540 Außerdorf / Rappengasse sowie nach der Einmündungzur IGS / An den Tongruben aufgestellt. Mit Freigabe der Ortsrandstraße K 10wurde die Beschilderung am Kreisverkehrsplatz L 549 / K 10 abgebaut. In Abstimmung mit der Polizei, dem Landesbetrieb Mobilität sowie der Verbandsgemeinde Jockgrim hat die Kreisverwaltung Germersheim auf eine Aufstellung der Verbotsbeschilderung im Zuge der K 10 / Hatzenbühler Straßeverzichtet. Erfahrungsgemäß wird kein LKW Richtung Wörth unterwegs sein und die Strecke durch den Ort wählen, ohne Anlieger in Jockgrim zu sein.Die im Antrag genannten Fahrzeuge sind vermutlich Anlieger in Jockgrim. Anlieger sind alle Verkehrsteilnehmer die ein „Anliegen“ in Jockgrim haben. Das Anliegen ist nicht definiert auf die z.B. Ludwigstraße. Solche Einzelverbote, auf Straßen oder Straßenzüge, sind in der StVO nicht zulässig. In Abstimmung mit der Polizei und dem LBM wird die Aufstellung weiterer innerörtlicher Beschilderung als nicht notwendig angesehen. Damit verbunden ist auch ein Verdrängen des Schwerlastverkehrs in die Schillerstraße. Des Weiteren wird die Überwachung des Anliegerverkehrs von der Polizei als kaum möglich angegeben. Die Polizei kann nur im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung hier tätig werden.

 

Bisher hatten wir das Verkehrsschild tatsächlich anders verstanden. Ein Grund mehr sich für eine  konsequente neue Verkehrsführung einzusetzen. Die Ludwigstraße und die untere Maximilianstaße ist nicht geeignet LKW-Verkehr aufzunehmen. Wozu wurde mit erheblichem Aufwand die Ortsrandstraße, insbesondere der Teil I, gebaut? Wie heisst doch das Motto der Verbandsgemeinde Jockgrim: „Hier lässt es sich gut leben“ — Machen wir was draus!

 

Antrag zur Aufstellung weiterer Geschwindigkeitsmesstafeln

Aufstellen weiterer Viasis Geschwindigkeitsmesstafeln in der Ludwigstraße und Maximilianstraße

  •  Maximilianstraße Richtung Hinterstädtel vor der Engstelle Kinderhort/Bäckerei Weigel
  • Hinterstädtel im Bereich Zehnthaus Richtung Wörth

Begründung: Das Geschwindigkeitsniveau an den Stellen ist deutlich zu hoch. Die bestehende Messtafel am Lina-Sommer-Platz zeigt klar eine positive Wirkung, mit den Messtafeln werden die Autofahrer sichtlich an ihre Rücksichtspflicht erinnert. Eine solche Wirkung wäre auch an den benannten Stellen zu wünschen.

Nach Verweis in die Ausschüsse kam der Antrag am 15.10.2015 zur Abstimmung in den Gemeinderat mit dem Ergebniss:

Der Verkehrs- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 09.09.2015
empfohlen, dass das Geschwindigkeitsmessgerät VIASIS in der
Römerbadstraße sowie in der Ludwigstraße Fahrtrichtung Wörth aufgestellt
werden soll.

Seitdem steht tatsächlich das Geschwindigkeitsmessgerät am Nepomuk neu mit Messrichtung in Richtung Wörth. Leider aber so versteckt, dass die Messtafel erst in letzter Sekunde vom Autofahrer gesehen wird. So kann man eine von uns geschätzte Maßnahme ins Gegenteil verkehren! Was die Römerbadstraße mit dem Antrag zur Maximiliansstraße und Ludwigstraße zu tun hat ist ein Geheimnis der Verbandsgemeindeverwaltung.

 

 

Die AG Altort nach der Kommunalwahl

Storch-DSCN3532

Was wir uns die Zukunft bringen? Ein wenig skeptisch sieht der Storch auf dem Dach ins Hinterstädtel.

In der öffentlichen Diskussion war die Verkehrssituation und die dörfliche Entwicklung im Altort  kein Thema. Nur indirekt fühlten wir uns angesprochen, wenn von der Kinder und Senioren gerechten Gestaltung der Jockgrimer Straßenräume gesprochen wurde und meistens wurde aus dem Kontext klar, das keineswegs Ludwigstraße oder Maximilianstraße dabei gemeint waren.  Dies soll sich mit dem Wiedereintritt der Grünen im Gemeinderat hoffentlich ändern.  Es kommt viel auf uns zu. Immerhin soll im nächsten Jahr das Jockgrimer 750 jährige Dorfjubiläum gefeiert werden.  Das ist doch eine gute Gelegenheit, das alte Dorf, das Jockgrimer Städtel heraus zuputzen und die Historie zu würdigen.

Viasis wirkt!!!

Heute konnte man einen großen Kastenwagen des LBM, des Landesbetriebs für Mobilität (also der Landesbehörde für die Ludwigstraße), den Torberg hinauffahren sehen. Gleich nach der Kurve beschleunigte er stark unter lautem Aufheulen des Motors auf über 40 km/h. Und siehe da, als Viasis, die Geschwindigkeitsanzeigetafel, in das Blickfeld des Fahrers geriet, da nahm dieser das Gas weg und hielt sich fortan an die Höchstgeschwindigkeit.

Geht doch!