Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung -Ordnungsamt- zur
Ergänzung der Lkw-Verbotsbeschilderung
Die Ortsdurchfahrt Jockgrim L 540 ist seit 1991 zur Vermeidung von Lärm- und
Geruchsbelästigung durch den Schwerlastverkehr sowie wegen der Enge der
Ludwigstraße für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t,
einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Per-
sonenkraftwagen und Kraftomnibusse, gesperrt. Anlieger, Kraftfahrzeuge und
Züge die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen sind frei. Die
Beschilderung ist großräumig bei den Zufahrten L 540 / K10 (Wilhelmsruhe)
und Rheinzabern L 540 Außerdorf / Rappengasse sowie nach der Einmündung
zur IGS / An den Tongruben aufgestellt. Mit Freigabe der Ortsrandstraße K 10
wurde die Beschilderung am Kreisverkehrsplatz L 549 / K 10 abgebaut. In
Abstimmung mit der Polizei, dem Landesbetrieb Mobilität sowie der
Verbandsgemeinde Jockgrim hat die Kreisverwaltung Germersheim auf eine
Aufstellung der Verbotsbeschilderung im Zuge der K 10 / Hatzenbühler Straße
verzichtet. Erfahrungsgemäß wird kein LKW Richtung Wörth unterwegs sein
und die Strecke durch den Ort wählen, ohne Anlieger in Jockgrim zu sein.
Die im Antrag genannten Fahrzeuge sind vermutlich Anlieger in Jockgrim.
Anlieger sind alle Verkehrsteilnehmer die ein „Anliegen“ in Jockgrim haben. Das
Anliegen ist nicht definiert auf die z.B. Ludwigstraße. Solche Einzelverbote, auf
Straßen oder Straßenzüge, sind in der StVO nicht zulässig.
In Abstimmung mit der Polizei und dem LBM wird die Aufstellung weiterer
innerörtlicher Beschilderung als nicht notwendig angesehen. Damit verbunden
ist auch ein Verdrängen des Schwerlastverkehrs in die Schillerstraße. Des
Weiteren wird die Überwachung des Anliegerverkehrs von der Polizei als kaum
möglich angegeben. Die Polizei kann nur im Rahmen der allgemeinen
Verkehrsüberwachung hier tätig werden.
Daher wird, wie auch schon in der Vergangenheit, eine innerörtliche Ergänzung
der bestehenden Verbotsbeschilderung für LKW über 3,5 t in Jockgrim vom
Landesbetrieb Mobilität, der Kreisverwaltung, der Polizei und der
Verbandsgemeindeverwaltung abgelehnt.
Strassennetz Jockgrim und Umgebung
Die klassifizierten Straßen in und um Jockgrim werden in der offiziellen Straßenkarte von Rheinlandpfalz ausgewiesen. Der Ausschnitt zeigt, die L540 mit dem Hinterstädtel bildet den offiziellen Anschluss von Jockgrim an das überörtliche Straßennetz. Noch vor einem Jahr wurde das Zentrum von Jockgrim ( Bahnhof, Verbandsgemeinde, Ziegeleimuseum) durch die K10 erschlossen. Die Auswirkung auf den Altort in Bezug auf Verkehrsbelastung ist fatal. Die bisher vom Jockgrimer Gemeinderat formulierten Entwicklungsziele waren völlig gegensätzlich.
Die Kartencollage zeigt die von uns anlässlich der Bürgerversammlung am 15. Nov.2011 gemachten Vorschläge zur Verkehrsberuhigung und Verlegung der Landesstraße 540. Eine inhaltliche Diskussion fand bisher von Seiten der Gemeinde nicht statt.
Prosit Neujahr 2012
Wie überall wurde auch im Hinterstädtel mit Korkenknallen und Feuerwerk das neue Jahr begrüßt. Das ist auch die Zeit für eine Rückschau auf das Jahr 2011 aus der Sicht der AG Altort.
Gestartet ins Jahr 2011 sind wir mit Optimismus, hatten wir doch mit vereinten Kräften im alten Jahr 2010 die Busse des Schienenersatzverkehrs aus dem Altort herausbekommen.
Unser Positionspapier „Status quo, Unsere Ziele, Vorschläge zur Umsetzung“ war Grundlage der Gespräche mit Ortsbürgermeister Scherer und den Fraktionssprechern des Gemeinderats im Mai und Juni. Die Herausnahme der Landesstraße aus der Ludwig- und Maximilianstraße war einer unserer zentralen Punkte. Das Gespräch verlief in guter Atmosphäre. Einem für die Gemeinde arbeitendem Verkehrsplaner werde die Prüfung der Rechtslage und der Möglichkeiten der Umsetzung übertragen – so hieß es damals. Wir haben angeregt, dass sich ein Verwaltungsrechtler mit den Rechtsfragen befasst.
Nach den Sommerferien, am 1. September: die erste Gemeinderatssitzung. Auf der Tagesordnung TOP 1: Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Buchstraße und Unteren Buchstraße. Erst auf Nachfrage erfahren wir, dass unter diesem Punkt auch die Abstufung der Maximilian- und Ludwigstraße behandelt werden soll. In der öffentlichen Sitzung dann die Ausführungen eines Planers vom Büro KUG Ingenieure, Ludwigshafen. Er stellt Folgendes fest: Von einer Änderung der Situation der Ludwigstraße im Hinterstädtel rate er ab. Eine Abstufung wäre möglich, aber nicht ratsam, weil zu teuer – und außerdem verlagere das ja nur den Verkehr in die (Untere) Buchstraße nach dem „St.-Florians-Prinzip“. Am 21. September bei unserem direkten Gespräch mit dem Planer stellten wir fest, das dieser unser Problem nicht einmal wahrgenommen hatte. Von Kenntnis des Dorfentwicklungsplanes, von Detailkenntnis in unserer Straße keine Spur. Er wusste nichtmals, dass nicht der ganze Ort „Zone 30“ ist, sondern der Großteil der Duchgangsachse unserer Straßen eine Beschränkung auf 50 km/h besitzt.
Weitere, vom Planer nicht untersuchte Möglichkeiten einer Verlegung der Landesstraße aus dem Altort werden einfach ignoriert, darunter auch eine weitgehend kostenneutrale Alternative. — Wieder eine Chance vertan.
Am 15. November Versammlung im Bürgerhaus. Mit einem Anwohnerbeschluss haben wir unsere Forderungen und Gedanken zur Umsetzung dargestellt und verbreitet. Der Ortsbürgermeister legte dazu seine Sicht dar – sichtbar verärgert über den Anwohnerbeschluss (oder die Rheinpfalz-Berichterstattung darüber?). Zusammengefasst im Bericht der Rheinpfalz: „Argumente gegen Ideen … Scherer geht auf die Forderungen von Anwohnern der L540 (Maximilianstraße und Ludwigstraße) ein. Es hagelt Gegenargumente… „. So haben wir uns einen Dialog nicht vorgestellt.
Das Jahr schließt für uns mit den ersten Protestaktionen im Dezember mit Presseerklärung. Die Aktionen: Be- und Entladen an der Straße und das gemeinsame Protestkehren. Die Aufmerksamkeit der Presse war uns sicher, sogar ein Radiobericht (SWR4-2011-12-17) wurde gesendet. Und so war dann doch zum Jahresausklang ein kleiner Funke Optimismus zu spüren.