Am 17. November kam der Antrag in den Jockgrimer Ortsgemeinderat
nach §16b der Gemeindeordnung als „Anregung/Beschwerde“. (zum Protokoll TOP 3) Es wurde „Seitens der Verwaltung die Eingabe in inhaltlicher Hinsicht geprüft“.
Zu unserem Hauptpunkt wird gesagt
… dass in der Ludwigstraße die Mindestfahrbahnbreite einer Landesstraße schon unterschritten ist und somit keine Verbreiterung der Gehwege möglich ist. Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen ist im Bereich einer Landesstraße nicht möglich
In dem Fazit heißt es
…Solange das Land Rheinland-Pfalz an der Ludwigstraße als Landesstraße festhält, sind keine baulichen und verkehrlichen Veränderungen möglich.
Der TOP wurde vom Gemeinderat mehrheitlich in den Verkehrs- und Umweltausschuß verwiesen. Ein Tagungstermin für den Ausschuß gibt es noch nicht.
Auf Nachfrage beim Verwaltungsleiter der VG Jockgrim Herrn Thomas Merz
ist dies nicht eine offizielle Antwort der Unteren Verkehrsbehörde auf
unseren Antrag bei Herrn Landrat Brechtel.
Es ist klar, dass wir uns mit einer solchen Antwort nicht zufrieden geben können!
Auf eine Rückfrage beim Landrat Anfang Dezember gab es bisher noch keine Reaktion.