In dem Antwort schreiben vom 25.1. 2017 nimmt nun auch der Landrat Dr Fritz Brechtel endlich Stellung zu dem Antrag der Anwohner. Die Zuständigkeit für die Sicherheit der Bürger an der Maximilian- und Ludwigstraße sieht er so:
„Zuständig für ihre Anfrage ist in erster Linie die Verbandsgemeinde als zuständige Verkehrsbehörde für den innerörtlichen Verkehr und der LBM als Straßenbaubehörde für das klassifizierte Straßennetz in diesem Fall die L540.“
Auch er geht nicht auf den eigentlichen Problempunkt „Fußgänger, Kinder, Gehbehinderte auf der Fahrbahn der Landesstraße“ ein.
Abschließend sagt er: „Solange es sich um eine Landesstraße handelt haben wir als Kreis keine Einflußmöglichkeiten. Die Prüfung einer Abstufung erweist sich derzeit als schwierig, da die L540 von Rülzheim kommend nach Wörth geht. Hier werden wir weitere Gespräche mit dem Land und der Gemeinde führen, mit dem Ziel eine für die Einwohner und Einwohnerinnen zufriedenstellende Lösung zu erreichen. “
Mit dem Verweis auf die Verbandsgemeide , s. Stellungnahme der VGJ vom 17.Nov 2016, schließt sich der Kreis der Zuständigkeit.
Wir Anwohner bleiben weiter im Regen stehen.